Rechnungen korrekt erstellen
In Deutschland unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen dem Regelsteuersatz von 19 % Mehrwertsteuer. Lebensmittel, Bücher und bestimmte andere Waren werden mit dem ermäßigten Satz von 7 % besteuert. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss laut § 14 UStG Name, Adresse, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Netto- und Bruttobetrag sowie den angewandten Steuersatz enthalten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Rabatt und Skonto?
Ein Rabatt ist ein dauerhafter Preisnachlass auf den Nettobetrag (z.B. Mengenrabatt). Skonto ist ein Nachlass bei frühzeitiger Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen). Skonto wird auf den Bruttobetrag nach Rabatt angewendet.
Wann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für: Lebensmittel (außer Getränke und Restaurantleistungen), Bücher und Zeitschriften, öffentlicher Personennahverkehr, Übernachtungen (Hotel), Kunstgegenstände und kulturelle Veranstaltungen.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Für Unternehmen gilt in Deutschland eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Rechnungen (§ 147 AO). Privatpersonen sollten Handwerkerrechnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren, da die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt.
Ab welchem Betrag ist eine vollständige Rechnung Pflicht?
Bei Rechnungsbeträgen über 250 € (Brutto) ist eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG erforderlich. Bis 250 € genügt eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung mit Datum, Lieferer, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz.