Instandhaltungsrücklage Rechner

Berechnen Sie die empfohlene Instandhaltungsrücklage für Ihre Eigentumswohnung nach der II. Berechnungsverordnung.

Empfohlene Rücklage
Pro Monat
Pro Jahr
In 10 Jahren

Warum ist die Instandhaltungsrücklage wichtig?

Die Instandhaltungsrücklage ist eine monatliche Zahlung der Wohnungseigentümer in eine gemeinsame Rücklage für zukünftige Reparaturen und Modernisierungen des Gemeinschaftseigentums. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind alle Eigentümer verpflichtet, eine angemessene Rücklage zu bilden. Eine zu niedrige Rücklage kann zu hohen Sonderumlagen führen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Die II. Berechnungsverordnung schreibt je nach Alter und Ausstattung 7,10–11,50 €/m²/Jahr vor. Moderne Experten empfehlen für ältere Gebäude oft deutlich höhere Rücklagen von 15–20 €/m²/Jahr.

Was passiert, wenn die Rücklage zu niedrig ist?

Bei unerwarteten größeren Reparaturen (z. B. Dach, Fassade, Heizungsanlage) müssen die Eigentümer eine Sonderumlage zahlen. Das kann schnell mehrere tausend Euro pro Wohnung betragen.

Ist die Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzbar?

Für selbst bewohnte Eigentumswohnungen grundsätzlich nicht. Bei Vermietung können Instandhaltungsaufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden, aber nicht die Zuführung zur Rücklage selbst.

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