Prozesskostenrechner

Schätzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten für Zivilprozesse in Deutschland – inklusive Kostenrisiko bei Klageabweisung.

Zu tragende Kosten (Kläger)
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Prozesskosten in deutschen Zivilverfahren

In Deutschland gilt das Unterliegerprinzip: Die unterlegene Partei trägt die gesamten Verfahrenskosten. Bei Teilerfolg werden die Kosten anteilig aufgeteilt. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), die Anwaltsgebühren nach dem RVG. Eine Rechtsschutzversicherung kann das finanzielle Risiko erheblich mindern.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Anwaltskosten bei gewonnenem Prozess?

Bei vollständigem Erfolg werden die Anwaltskosten vom Gericht der unterlegenen Partei auferlegt – jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen RVG-Gebühren. Höhere Honorarvereinbarungen trägt der eigene Mandant.

Was ist ein Mahnbescheid und ist er günstiger?

Ein Mahnbescheid (gerichtliches Mahnverfahren) kostet deutlich weniger als ein streitiges Klageverfahren. Die Gerichtsgebühren betragen nur 0,5 GE statt 3,0 GE. Wird Widerspruch eingelegt, wechselt es ins Klageverfahren.

Was ist Prozesskostenhilfe (PKH)?

Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn die Partei die Kosten nicht tragen kann und die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat. Der Staat schießt die Kosten vor, die bei späterem Einkommenszuwachs zurückzuzahlen sind.

Was passiert bei einem Vergleich?

Bei einem gerichtlichen Vergleich werden die Kosten oft geteilt oder durch den Vergleich pauschal geregelt. Gerichtsgebühren ermäßigen sich bei einem Vergleich auf 1,0 GE statt 3,0 GE.

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