DSGVO-Bußgelder verstehen
DSGVO-Bußgelder fallen in zwei Stufen. Verstöße der unteren Stufe (Art. 83(4)) umfassen Dokumentationspflichten, Sicherheitsmaßnahmen oder DSFA-Pflichten mit Bußgeldern bis 10 Mio. € oder 2% des Umsatzes. Verstöße der oberen Stufe (Art. 83(5/6)) betreffen Einwilligung, Betroffenenrechte und unrechtmäßige Übermittlung mit Bußgeldern bis 20 Mio. € oder 4% des Umsatzes.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Bußgelder bestimmt? Aufsichtsbehörden berücksichtigen Art und Schwere des Verstoßes, Anzahl der Betroffenen, Kooperationsbereitschaft und ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig war.
Kann man Bußgelder reduzieren? Ja, durch schnelle Selbstmeldung, Kooperation mit der Aufsichtsbehörde und sofortige Abhilfemaßnahmen.